Im Auftrag des Kantons Thurgau betreibt die Peregrina-Stiftung Unterkünfte für Personen des Asylbereichs.
Die Asylunterkünfte (ehem. DH) sind für die folgenden Aufgaben zuständig:
- Unterbringung und Betreuung von Personen im Verfahren und mit Bleiberecht
- Deutschunterricht und Integrationslektionen ("Erstintegration DH")
- Durchführung von Beschäftigungsangeboten
- Vermittlung der Schweizerischen Begebenheiten
- Einschulung in öffentliche Schulen
- Vermittlung in weiterführende Integrationsmassnahmen bei Personen im laufenden Verfahren
- Weiterleitung an Beratungsstellen
- Krisenintervention und Konfliktbewältigung
- Gewährleistung der finanziellen und medizinischen Grundversorgung
Die Nothilfeunterkünfte (NUK) sind zuständig für:
- Unterbringung und Betreuung von ausreisepflichtigen Personen
- Krisenintervention und Konfliktbewältigung
- Erbringen der Nothilfeleistungen
- Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung