UMA-Beistandschaften
Die Stelle ZUMAB „Zentrale Beistandschaft für unbegleitete Minderjährige im Asylwesen“ führt seit Oktober 2017 alle Beistandschaften der dem Kanton Thurgau zugeteilten unbegleiteten Minderjährigen im Asylwesen (UMA). Dadurch werden die Berufsbeistandspersonen jener Gemeinden entlastet, in denen UMA untergebracht sind.
Die ZUMAB ist administrativ direkt dem Stiftungsratspräsidium der Peregrina-Stiftung unterstellt. In fachlicher Hinsicht ist die jeweils örtlich zuständige KESB Aufsichtsinstanz. Die ZUMAB führt alle Beistandschaften im Auftrag der örtlich zuständigen KESB aus.
Auftrag
Bei unbegleiteten Minderjährigen Personen des Asylwesen (UMA) wird aufgrund der Abwesenheit der Eltern von der örtlich zuständigen KESB eine Beistandsperson ernannt. Da die Eltern wegen Abwesenheit ihre Aufgaben nicht wahrnehmen können, vertritt und wahrt die Beistandsperson die Kindesinteressen. Neben der umfassenden Interessenwahrung gehören insbesondere folgende Bereiche zu den Aufgaben der Beistandsperson:
Die ZUMAB unterstützt und vertritt die Interessen der UMA namentlich in den Bereichen:
Hierfür arbeitet die Beistandsperson eng mit Betreuenden, involvierten Behörden und weiteren Fachstellen zusammen und übernimmt nötigenfalls eine Koordinationsfunktion.
Zentrale Elemente der UMA-Beistandstätigkeit sind der persönliche, regelmässige und individuelle Kontakt des Beistands mit den UMA, die Erreichbarkeit der Beistandsperson für die UMA und die institutionelle Unabhängigkeit der Stelle. Die Beistandschaft erlischt mit dem Erreichen der Volljährigkeit eines UMA.
Kontakt ZUMAB
Zentrale Beistandschaft für unbegleitete
Minderjährige im Asylwesen
Marktstrasse 28
8570 Weinfelden
Tel: +41 (0) 58 255 43 20
E-Mail: info@zumab.ch